Zulassung zur Abiturprüfung und Gesamtqualifikation
Am Ende der Mühen steht das Abitur
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Besondere Lernleistung
Es besteht die Möglichkeit, durch eine besondere Lernleistung einen Akzent zu setzen, der auch in die Abiturnote eingeht.
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Euer Wissen durch schriftliche Leistungen beweisen
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Intensivphase
Zum Ende der Schulzeit haben die Abiturientinnen und Abiturienten noch einmal die Gelegenheit, sich in ihren vier Abiturfächern kompakt auf ihre Prüfungen vorzubereiten und alle Themen anzusprechen, die noch von Bedeutung sind.
Studienfahrt
Gemeinsam Erlebtes verbindet! Das gilt auch für die Studienfahrt in der Jahrgangsstufe Q2.
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Zulassung zur Abiturprüfung und Gesamtqualifikation
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist an eine Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus zwei Bereichen:
- den Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase (Block I)
- den Leistungen in den Abiturprüfungen (Block II).
Die Gesamtqualifikation wird zu zwei Dritteln durch Leistungen vor der Zulassung zum Abitur und zu einem Drittel durch Leistungen im Abiturbereich erworben. In beiden Berechnungsbereichen müssen insgesamt mindestens 300 Punkte erreicht werden, und zwar 200 Punkte in Block I (Q- Phase) und 100 Punkte in Block II (Abiturbereich). Dies entspricht einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen in allen in die Berechnung eingebrachten Kursen. Defizite in einzelnen Kursen/Fächern können in gewissem Umfang durch höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden. Zu beachten ist, dass nicht nur mangelhafte, sondern auch schwach ausreichende Leistungen dazu führen können, dass die Mindestbedingungen für die Gesamtqualifikation und das Abitur nicht erfüllt werden.
Vor der Abiturprüfung findet das Verfahren der Zulassung zum Abitur statt. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen in Block I folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Insgesamt müssen mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt worden sein (8 Leistungskurse und 30 Grundkurse). Vertiefungsfächer und Kurse mit null Punkten sind nicht anrechenbar.
- In den Fächern mit Belegungsverpflichtung darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen werden.
- Insgesamt müssen mindestens 35 Kurse, darunter die verpflichtend einzubringenden Fächer, in die Berechnung einbezogen werden. Die Höchstzahl der einzubringenden Kurse beträgt 40 (8 Leistungskurse und 32 Grundkurse).
- Werden 35 bis 37 Kurse eingebracht, dürfen 7 Kurse (darunter höchstens 3 Leistungskurse) ein sogenanntes Defizit (1 – 4 Punkte) aufweisen. Werden 38 bis 40 Kurse eingebracht, dürfen 8 Kurse (darunter höchstens 3 Leistungskurse) ein sogenanntes Defizit aufweisen.
- Grundkurse gehen in einfacher, Leistungskurse in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die Berechnung des Gesamt-Ergebnisses Block I erfolgt nach folgender Formel: Dabei sind: E I = Gesamt-Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Kursen aus 4 Halbjahren S = Anzahl der eingebrachten Kurse Doppelt gewichtete Kurse zählen bei der Berechnung von P und S jeweils doppelt. E I = (P : S) x 40 Die in Block I der Gesamtqualifikation verpflichtend einzubringenden Kurse sind die folgenden:
Grundkurse gehen in einfacher, Leistungskurse in doppelter Wertung in die
Gesamtqualifikation ein. Die Berechnung des Gesamt-Ergebnisses Block I erfolgt nach
folgender Formel:
Dabei sind:
E I = Gesamt-Ergebnis Block I
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Kursen aus 4 Halbjahren
S = Anzahl der eingebrachten Kurse
Doppelt gewichtete Kurse zählen bei der Berechnung von P und S jeweils doppelt.
E I = (P : S) x 40
Die in Block I der Gesamtqualifikation verpflichtend einzubringenden Kurse sind die folgenden:
- alle sechzehn Kurse in den vier Abiturfächern
- vier Kurse in Deutsch
- vier Kurse einer aus der Sek I fortgeführten oder neu einsetzenden Fremdsprache
- zwei aufeinander folgende Kurse in Kunst oder Musik oder Literatur oder VP bzw. IP
- vier Kurse eines aus der 10 fortgeführten gesellschaftswissenschaftlichen Faches
- die 3-stündigen Pflichtzusatzkurse in Geschichte und/oder Sozialwissenschaften aus Q 2
- die 3-stündigen Pflichtzusatzkurse in Geschichte und/oder Sozialwissenschaften aus Q 2 bzw. die sie ersetzenden Kurse im entsprechenden Fach, das mindestens in Q 1 belegt wurde
- vier Kurse in Mathematik
- vier Kurse eines aus der 10 fortgeführten naturwissenschaftlichen Faches i. e. S. (Ph, Bi, Ch)
- zwei aufeinander folgende Kurse in Religionslehre oder Philosophie als Ersatzfach
- zwei Kurse der weiteren (schriftlichen) Fremdsprache oder des weiteren naturwissenschaftlichen Faches aus Q2
Sonderregelung für Haupt-/Real-/Gesamtschulschüler: Wer in der Sek I nur eine Fremdsprache belegt hat und diese als Pflichtfremdsprache bis einschließlich Q 2 fortsetzt, muss zusätzlich die beiden Q 2 - Kurse der neu einsetzenden Fremdsprache einbringen. Wer in der Sek I nur eine Fremdsprache belegt hat und diese am Ende der Einführungsphase abgewählt hat, muss alle vier Q- Kurse der neu einsetzenden Fremdsprache einbringen. Über die verpflichtend einzubringenden Kurse hinaus können weitere Kursabschlussnoten in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Der Berechnung des Gesamt-Ergebnisses Block I kann die Mindestzahl (35) oder die Höchstzahl (40) oder eine beliebige dazwischen befindliche Anzahl zugrunde gelegt werden. Die Festlegung geschieht in einem Berechnungsverfahren, welches die für den Schüler günstigste Variante ermittelt. Für die Zulassung zum Abitur kann sich im Einzelfall eine Einbringung von mindestens 38 Kursen deshalb als notwendig erweisen, weil insgesamt acht Defizite zu erwarten sind.
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Besondere Lernleistung
In NRW besteht die Möglichkeit durch Absolvierung einer so genannten Besonderen Lernleistung einen Akzent im Abitur zu setzen, indem diese Leistung als fünftes Fach der Abiturprüfung in den Block II und damit auch in die Abiturnote eingeht. Die Rahmenbedingungen sind in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (= APO-GOSt § 17) geregelt.
- Die Besondere Lernleistung ist eine Leistung, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses - i.d.R.- in der Q2 erbracht wird und im Rahmen der Abiturprüfung in einem ca. 30 – minütigen Kolloquium vorgestellt und verteidigt wird.
- Die Ergebnisse in den vier Abiturfächern werden in diesem Fall nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet.
- Als „besondere Lernleistung“ können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.
- Ebenso können die Ergebnisse eines belegten Projektkurses in eine besondere Lernleistung einfließen.
- Der schriftliche Teil, ohne Anlagen, sollte mindestens 30 Seiten umfassen.
Anmeldung zur Besonderen Lernleistung
Eine Besondere Lernleistung muss ab dem vierten Quartal der Q1 und bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Q2 beim Schulleiter angemeldet und genehmigt werden. Schülerinen und Schüler, die diese Leistung erbringen möchten, vereinbaren mit einem betreuenden Lehrer das Thema und die Formate der Leistungserbringung. Sie stellen so sicher, dass die veranschlagte Bearbeitungszeit von zwei Kurshalbjahren in der Themenstellung und in der Bearbeitungstiefe zum Ausdruck kommen und dokumentiert werden.
- Die Besondere Lernleistung ist eine Leistung, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses - i.d.R.- in der Q2 erbracht wird und im Rahmen der Abiturprüfung in einem ca. 30 – minütigen Kolloquium vorgestellt und verteidigt wird.
- Die Ergebnisse in den vier Abiturfächern werden in diesem Fall nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet.
- Als „besondere Lernleistung“ können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.
- Ebenso können die Ergebnisse eines belegten Projektkurses in eine besondere Lernleistung einfließen.
- Der schriftliche Teil, ohne Anlagen, sollte mindestens 30 Seiten umfassen.
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Intensivphase
Zum Ende der Schulzeit haben die Abiturienten noch einmal die Gelegenheit, sich in ihren vier Abiturfächern kompakt auf ihre Prüfungen vorzubereiten und alle Themen anzusprechen, die noch von Bedeutung sind.
Studienfahrt
Durch die Fahrten in der Leistungskursschiene soll eine stärkere Anbindung der Studienfahrten an den Unterricht in den Leistungskursen erreicht werden. Durch diese Anbindung wird eine intensivere Vor- und Nachbereitung der Studienfahrt erleichtert, und Erfahrungen aus der Studienfahrt können auch in die Unterrichtsarbeit einbezogen werden. Außerdem sind durch die kleineren Gruppen generell Arbeitsformen, Begegnungen und Exkursionen möglich, die im Rahmen einer kompletten Jahrgangstufenfahrt nicht realisierbar wären.
Die Studienfahrten finden in der Regel in der letzten Woche vor den Herbstferien in der Jahrgangsstufe 12 statt. Fahrtziele der letzten Zeit:
- München
- Kopenhagen
- Lissabon
- Barcelona
- Wien