Sexuelle Gewalt ist alltägliche Realität für tausende Kinder und Jugendliche. Die Bedeutung von Schule als Ort für den Kinder- und Jugendschutz kann daher nicht hoch genug bewertet werden. Schule ist der einzige Ort außerhalb der Familie, wo alle Kinder und Jugendlichen täglich gesehen und erreicht werden können. [1]

Lehrerinnen, Lehrer und Schulleiter sowie weitere Beschäftigte am Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) sind dem Kindeswohl der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Wir sind uns dieser Verpflichtung bewusst und setzen unseren Schutzauftrag verantwortungsbewusst und kompetent um.

Neben der konkreten Intervention integrieren wir am OHG im Rahmen unseres Beratungs- und Unterstützungskonzepts verschiedene präventive Bausteine und Programme, die direkt oder indirekt dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler zu stärken und auch für das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ zu sensibilisieren. Dazu gehören u.a.:

[1] https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/start

Dieses Konzept zum Umgang mit sexueller Gewalt stellt einen weiteren Baustein des Unterstützungsangebots am OHG dar und wird im Rahmen der Präventionsarbeit öffentlich gemacht (Homepage, Plakate etc.).

Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Schülerinnen und Schüler hier keine sexuelle Gewalt durch Erwachsene oder andere Schüler oder Schülerinnen erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenzort sein, an dem Kinder und Jugendliche, die innerhalb oder außerhalb der Schule von sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können.

Das Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“ am OHG umfasst ein Handlungskonzept zur Intervention und orientiert sich dabei am „Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ der Kultusministerkonferenz [2] sowie den „Handlungsempfehlungen für die Schulen in NRW – Krisenprävention“ des MSB.

[2] https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/Broschuere_Leitfaden_KMK-16-03-2023.pdf

Interventionsplan:

Der Handlungsplan zur Intervention am OHG orientiert sich an verschiedenen Fällen/ Sachverhalten.

Fall A:

Übergriffe durch Lehr- und Schulpersonal im schulischen Bereich

  • Schulleitung (SL) erfährt von Verdachtsfall; sammelt oder dokumentiert Hinweise über Anzeichen im Verhalten, diesbezügliche Äußerungen (wenn möglich mit Datum und Unterschrift sowie Zeugennennung) und konkrete Angaben über Schülerinnen und Schüler oder Dritte/Externe.
  • SL zieht schulische Ansprechperson(en) zum Umgang mit sexuellen Übergriffen zu Rate; bei Bedarf vertrauliche Beratung durch die Schulpsychologie.
  • SL führt Gespräch mit Opfer der sexualisierten Gewalt
  • SL führt bei nicht gravierenden Vorwürfen und Anhaltspunkten ein Gespräch mit der beschuldigten Person.
  • SL meldet bei nicht zweifelsfrei ausgeräumtem Verdacht den Verdachtsfall an die Bezirksregierung Arnsberg (BRA);
  • SL klärt nach Absprache weitere Handlungsschritte mit den betroffenen SuS und deren Eltern bzw. gesetzlicher Vertretung, bei Bedarf Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung; hierzu Beratung der Schule durch eine Fachkraft möglich sowie ggf. Meldung beim Jugendamt und Kontaktvermittlung zu Hilfeeinrichtungen.
  • Die BRA oder die SL erstatten bei ernsthaftem Verdacht nach Absprache und eingehender Beratung unter Einbeziehung der geschädigten SuS bzw. deren Eltern oder gesetzlichen Vertretung i. d. R. Strafanzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft; bei Beschäftigten des Schulträgers ist dieser, ansonsten der jeweilige Arbeitgeber oder Träger (ggf. Verein) zu informieren.
  • Gespräch über Vorfall und ggf. schulrechtliche Konsequenzen mit beschuldigter Person durch die BRA, evtl. unter Hinzuziehung der SL oder schulischen Ansprechperson, wenn dies nicht strafrechtlichen Ermittlungen zuwiderläuft.
  • SL informiert die Schulgemeinde nach Rücksprache mit der Schulaufsicht in dem im Einzelfall gebotenen Umfang.
  • SL/BRA beantworten bei Bedarf Anfragen der Presse kurz und allgemein ohne Angabe von Details (z. B. Personaldaten).

Fall B:

Übergriffe im außerschulischen und häuslichen Bereich

  • Lehrkraft (LK, z. B. Klassenleitung) oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Schule erhält Kenntnis von Verdachtsfall, sammelt oder dokumentiert Hinweise über Anzeichen im Verhalten und dies bezügliche Äußerungen (wenn möglich mit Datum und Unterschrift sowie Zeugennennung).
  • LK hält Rücksprache mit der Schulleitung und ggf. schulischen Ansprechperson, um weiteres Vorgehen abzustimmen; bei Bedarf vertrauliche Beratung durch die Schulpsychologie; bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist Beratung durch eine Fachkraft möglich.
  • Kontakt mit Schülerin oder Schüler und Eltern bzw. gesetzlicher Vertretung, sofern diese nicht selbst Verdachtspersonen sind; Absprache über die weiteren Handlungsschritte.
  • Kontaktvermittlung zu Hilfeeinrichtungen (z. B. Ärzte, Opferhilfeeinrichtungen, Kinderschutzbund u. a.).
  • Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung Meldung beim Jugendamt, damit von dort die erforderlichen Schritte koordiniert werden können; dann keine eigenständigen, weitergehenden Gespräche mit Angehörigen oder Verdächtigen; bei Gefahr im Verzug ggf. Information der Polizeibehörde.
  • Jugendamt leitet nötigenfalls eigene weitere Schritte ein, zum Beispiel
  • Hausbesuch,
  • Konfrontation,
  • Anzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft,
  • Inobhutnahme,
  • Information des Sozialamts im Falle einer Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
 
 

Fall C

Übergriffe von Schülerinnen und Schülern untereinander

  • Lehrkraft oder Mitarbeiter/-in der Schule erhält Kenntnis von Verdachtsfall im schulischen Bereich; sammelt und dokumentiert Hinweise über Anzeichen im Verhalten und diesbezügliche Äußerungen (wenn möglich mit Datum und Unter-schrift sowie Zeugennennung).
  • Einberufung einer Konferenz der Klassenleitung, schulischen Ansprechpersonen und Schulleitung bzgl.
    • pädagogischem Vorgehen,
    • Einbeziehung schulischer und externer Hilfesysteme (z. B. Schulpsychologie).
    • Schulische Sofortmaßnahmen:

In der Regel sofortige Trennung von Tatverdächtigen und Opfern erforderlich.

  • Gespräche der Schulleitung und Klassenleitung mit den Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung von Opfern und Tätern (getrennt!) über
  • Hilfemaßnahmen bzw. Sanktionen,
  • Ergreifung pädagogischer und/oder Ordnungsmaßnahmen (z. B. zur Trennung von Täter und Opfer).
  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist Beratung einer Fachkraft möglich, ggf. sofortige Einschaltung des Jugendamtes.
  • Bei Verdacht einer strafbaren Handlung hat Schulleitung der BRA zu berichten, die über weitere altersabhängige Maßnahmen entscheidet, ggf. Strafanzeige durch oder nach Absprache mit Opfer und dessen Eltern bzw. gesetzlichen Vertretung, soweit erforderlich einer externen Beratung.
  • Schulleitung leitet auf Antrag der Klassenkonferenz ggf. eine Ordnungsmaßnahme ein
 
 

Fall D

Übergriffe auf Beschäftigte der Schule

  • Betroffene Lehrkraft, schulische Mitarbeiter/-in und/oder Schulleitung erhält Kenntnis von Verdachtsfall; sammelt und dokumentiert alle Angaben über fragliches Fehlverhalten und seine Folgen (wenn möglich mit Datum und Unterschrift sowie Zeugennennung).
  • Bei erhärtetem Verdacht Rücksprache der Schulleitung über weiteres Vorgehen mit:
  • mutmaßlichem Opfer,
  • schulischer Ansprechperson sowie
  • BRA
  • Gespräch der Schulleitung mit beschuldigter Person und ggf. gesetzlicher Vertretung:
  • Konfrontation mit dem Verdacht und ggf. möglichen dienst- und schulrechtlichen Konsequenzen,
  • auf Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes hinweisen,
  • Grenzeinhaltung gegenüber vermutlichem Opfer einfordern,
  • auf Hilfemöglichkeiten und ggf. pädagogische Unterstützungsmaßnahmen bei Schülerinnen und Schüler hinweisen,
  • Schulleitung leitet auf Antrag der Klassenkonferenz ggf. eine Ordnungsmaßnahme ein.
  • Einleitung dienstrechtlicher Schritte oder Ordnungsmaßnahmen über die Schulleitung durch die BRA, wenn erforderlich.
  • Opfer stellt ggf. Strafanzeige und erhält bei Bedarf Unterstützung und Information durch die SL oder die schulische Ansprechperson einschließlich Hinweis auf externe Beratungsmöglichkeiten.

Wichtigste Ansprechpartner am Otto-Hahn-Gymnasium sind:

  • Schulleitung: Herr Robertz
  • Schulsozialarbeiterin: Frau Gerwig
  • Beratungslehrer: Herr Brey, Frau Terwey
  • SV-Verbindungslehrer: Herr Wagner und Herr Krabel
  • SV-Schülersprecherin: Marlene Matthes
  • Lehrerrat (bis einschl. 2023/24): Frau Gorus-Rieger, Frau Guth, Herr Brey, Herr Goschkowski, Herr Volkhausen
  • OHG-Krisenteam

Ansprechpartner / Adressen außerhalb der Schule sind des Weiteren:

  • Telefonseelsorge:

              –  Telefon: 0800 / 111 0 111

              –  www.telefonseelsorge.de/

  • Nummer gegen Kummer:

              – Jugend- und Kindertelefon: 116111

  • Schulpsychologische Beratung Herne:

              – Telefon: 0 23 23 / 16 – 36 40

              – E-Mail: schulberatung@herne.de

              – www.herne.de/Familie-und-Bildung/Beratung-und-Hilfe/Familien-und-Schulberatungsstelle/

  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:

              – Telefon: 0800 22 55 530

              – www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon

  • Betroffenen Personen steht das Verfahren der „Anonyme[n] Spurensicherung nach einer Sexualstraftat“ offen. Man kann sich sofort (oder spätestens innerhalb einer Woche) medizinisch untersuchen lassen! Es ist wichtig, mögliche Spuren zeitnah für eine mögliche Strafverfolgung zu sichern.

               https://haeusliche-gewalt-herne.de/anonyme-spurensicherung/

Teilnehmende Einrichtungen in Herne:

  • Evangelisches Krankenhaus (Wiescherstraße 24)
  • Katholisches Marienhospital (Hölkeskampring 40)
  • Anna Hospital (Hospitalstraße 19)
  • Schattenlicht (autonome Frauen- und Mädchenberatungsstelle) in Herne:

              – Telefon: 02323 98 11 98

              – info@beratungsstelle-schattenlicht.de

              – www.beratungsstelle-schattenlicht.de

  • Schule gegen sexuelle Gewalt – Fachportal für Schutzkonzepte:

              https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/start

  • Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2023:

Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch:

              https://www.was-ist-los-mit-jaron.de/

Grundsätzlich orientieren wir uns am OHG an drei Unterstützungshilfen:

  1. Leitfaden der KMK „Kinderschutz in der Schule“[3]

Vor allem orientieren wir uns am OHG am Leitfaden der KMK „Kinderschutz in der Schule“, der uns fundiert und zugleich praxisorientiert hilft, Kinderrechte und einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Schule durchzusetzen. Hier werden Materialien und Möglichkeiten vorgeschlagen, wie das Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt in den Entwicklungsprozess des Schulkonzepts integriert werden kann.

  1. Leitfaden der Bezirksregierung Arnsberg „Sexualisierte Gewalt in der Schule“[4]

Dieser Leitfaden hilft uns im Umgang mit dem sensiblen Thema. Hierin enthalten sind Informationen zu wichtigen Aspekten wie:

  • Erkennen und beobachten

              – Sexualisierte Gewalt in der Schule – eine Begriffsklärung

              – Täterstrategien

  • Handeln

              – Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht

              – Prävention von sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Schule

  • Gesetzliche Grundlagen, Verhaltenstipps für Lehrerinnen und Lehrer, Ansprechpartner

– Die Erfahrung zeigt, dass es für Lehrkräfte sehr belastend ist, einen Kollegen bzw. eine Kollegin zu verdächtigen, sich gegenüber Schülerinnen und Schülern grenzverletzend oder übergriffig verhalten zu haben. Gleichwohl ist es im Interesse des Kindeswohls und des Schutzauftrags der Schule wichtig, jedem Verdacht unangemessenen Verhaltens nachzugehen.

Der Leitfaden hilft uns Klarheit darüber zu schaffen, welche Handlungsweisen auf den verschiedenen Ebenen schulischer Hierarchie erforderlich sind, um Grenzüberschreitungen zu stoppen und sexuelle Übergriffe und Straftaten möglichst im Vorfeld effizient zu verhindern.

Ein klares und transparentes Beschwerdemanagement ist nicht nur die wirksamste Prävention, sondern trägt auch erheblich dazu bei, ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und des Respekts in den Schulen zu befördern. Klare Handlungsrichtlinien sind hier notwendig und entlastend.

 

  1. Notfallordner NRW: „Hinsehen und Handeln – Handlungsempfehlungen

zur Krisenprävention und Krisenintervention“[5]

Der Notfallordner für die Schulen in NRW bietet umfassende und konkrete Empfehlungen für nahezu alle potenziellen Handlungsschritte und Maßnahmen für die unterschiedlichsten Krisensituationen in der Schule. Der Notfallordner dient uns als Unterstützung und Orientierung und soll uns insbesondere im Ernstfall Handlungssicherheit geben. Des Weiteren beinhaltet der Ordner konkrete Arbeitsmaterialien, z. B. Musterbriefe und Dokumentationsbögen, und zeigt uns die empfohlenen Maßnahmen in Krisensituationen konkret auf.

In Bezug auf das Thema „Sexuelle Übergriffe“ werden uns hier Sofortreaktionen, Maßnahmen, Handlungsschritte und Hilfestellungen gegeben. [6]

Als grundsätzliche Handlungsempfehlung orientieren wir uns am Leitfaden der Bezirksregierung zur Intervention bei sexuellen Übergriffen: [7]

[3] https://www.schulministerium.nrw/sexualisierte-gewalt

[4] https://www.schulministerium.nrw/sexualisierte-gewalt

[5] Notfallordner NRW – 2 Einführung – 2. Auflage / 2015

[6] Notfallordner NRW – 2 Einführung – 2. Auflage / 2015; S.143ff.

[7] https://www.schulministerium.nrw/sexualisierte-gewalt