Grundsätze des Konzepts

Am Otto-Hahn-Gymnasium kann es – wie an anderen Schulen auch – vorkommen, dass Unterricht vertreten werden muss, wenn Lehrerinnen und Lehrer kurz- oder langfristig erkranken, Klassen oder Kurse auf eine Exkursion oder Klassenfahrt begleiten, bei anderen Leistungsüberprüfungen anwesend sein müssen, Fortbildungsveranstaltungen besuchen oder aus anderen Gründen ihren Unterricht nicht erteilen können. Dass Unterricht vertreten wird, gehört somit zum schulischen Alltag.

Unsere Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und den Ausfall von Unterricht auf ein pädagogisch vertretbares Maß zu reduzieren. Die vorliegenden Eckpunkte sollen Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium und die Schüler- sowie Elternschaft schaffen. Um den Unterricht qualitativ und quantitativ sicherzustellen und gleichzeitig aber auch die Mehrbelastung von Kolleginnen und Kollegen in Grenzen zu halten, wird der Vertretungsunterricht am OHG wie folgt organisiert (rechtlicher Rahmen vgl. u.a. ADO §12 (4), BASS 21-22 Nr. 21, Schulgesetz §42 (3))

Organisatorische Rahmenbedingungen

Der Vertretungsplan wird am frühen Morgen für den aktuellen sowie den folgenden Unterrichtstag über drei Bildschirme (Foyer, Pausenhalle, Lehrerzimmer) und über die DSB-App veröffentlicht und ständig aktualisiert. Alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.

Es gelten folgende allgemeinen Regelungen zum Vertretungsunterricht in den Stufen:

Einsatz von Vertretungskräften

Der Vertretungsunterricht wird i.d.R. von Lehrkräften erteilt, die aufgrund einer Bereitschaft zur Verfügung stehen.

Sollten andere Lehrkräfte aufgrund von Ausflügen, Klassenfahrten etc. freigesetzt werden, werden diese vorrangig für die Vertretung eingesetzt.

Unser Schulprogramm

Sie möchten mehr erfahren? Dann schauen Sie doch in unser Schulprogramm.

In unserem Schulprogramm finden Sie alle Konzepte des OHG im Detail, Entwicklungsperspektiven und Zukunftsvisionen sowie einen stets aktualisierten Jahresplan. 

Lehrkräfte

Sekundarstufe I

Bei vorhersehbaren Vertretungen stellen die Lehrkräfte Materialien/Aufgaben für diesen Unterricht zur Verfügung, worauf die Vertretungskräfte zurückgreifen. Dies geschieht entweder analog über die Klassenfächer im Lehrerzimmer oder im digitalen Vertretungsordner auf „Teams“.

Bei unvorhergesehenen Ausfällen, insbesondere Krankheit, entscheidet die Lehrkraft aufgrund ihres Gesundheitszustandes individuell, ob Aufgaben übermittelt werden. Liegen Aufgaben vor, haben diese Priorität. Wenn keine Aufgaben vorliegen, erteilen die Vertretungskräfte Fachunterricht nach eigenem Ermessen, können aber auch auf eine fachgebundene Vertretungsmappe, die für alle Jahrgangsstufen vorliegt, zurückgreifen.

Sekundarstufe II

Bei vorhersehbaren Vertretungen stellen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern Material und Aufgaben zur Verfügung. Dies kann im Vorfeld persönlich oder über „TEAMS“ geschehen. Die Fachlehrkräfte koordinieren das genaue Verfahren mit der Lerngruppe.

Die zum Einsatz kommenden Aufgaben sollen das selbstständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler fördern. Sie haben daher entweder einen deutlichen Bezug zum aktuellen Unterricht oder sie dienen der Vorbereitung bestimmter Themen.

Bei unvorhergesehenen Ausfällen, insbesondere Krankheit, entscheidet die Lehrkraft auch hier aufgrund ihres Gesundheitszustandes, ob Aufgaben übermittelt werden. Sollte das der Fall sein, werden die Schülerinnen und Schüler über den Vertretungsplan darüber informiert. Liegen keine Aufgaben vor, nutzen die Schülerinnen und Schüler die Zeit eigenverantwortlich, zum Beispiel zur Nachbereitung des erteilten Unterrichts.

Schülerinnen und Schüler

 

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen den tagesaktuellen Vertretungsplan sowie den des Folgetages beim Betreten des Gebäudes (Foyer oder Pausenhalle) über den Monitor oder über die DSB-App   zur Kenntnis (das Passwort kann bei der Klassen- oder Kursleitung erfragt werden).

Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler bringen die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien mit oder arbeiten ggf. zu Hause (s.o.)

Sekundarstufe II

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich die für das Selbststudium hinterlegten oder hochgeladenen Aufgaben zu besorgen und diese entsprechend zu bearbeiten. Je nach Absprach mit der Fachlehrkraft steht dafür der Kursraum zur Verfügung oder aber die Aufgaben werden zu Hause bearbeitet. Selbststudium/EVA bedeutet nicht Freistunde!

Das Konzept verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen beteiligten Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern. Es funktioniert nur, wenn sich alle daran halten, die zu bearbeitenden Aufgaben rechtzeitig vorliegen, diese zuverlässig und sorgfältig bearbeitet werden und wenn die Lösungen der Schülerinnen und Schüler nach Rückkehr in die Schule verlässlich eingefordert werden.